Finanzierung

Zwischen dem Kanton Zug und dem Heilpädagogischen Dienst Zug besteht eine Leistungsvereinbarung. Als Anbieter im Frühbereich wird der HPD Zug beauftragt, Heilpädagogische Früherziehung und Logopädie im Frühbereich für im Kanton Zug wohnhafte Kinder anzubieten.

 

Der HPD prüft die Anspruchsvoraussetzungen für Heilpädagogische Früherziehung oder Logopädie im Frühbereich und beantragt gegebenenfalls bei der Abteilung Sonderpädagogik eine Kostengutsprache.

 

Die Finanzierung der Heilpädagogischen Früherziehung und der Logopädie im Frühbereich erfolgt durch den Kanton. Für die Eltern sind die Massnahmen kostenlos.
 

Heilpädagogischer Dienst Zug